Speisekarten-Blog

Links 2014-03

Eingetragen am 2014-02-21 21:55 von Thorsten Sommer unter #web-tipps.

Das entwickelt sich hier noch zum Datenschutz-Blog … jedenfalls, wenn es nach den Link-Tipps gehen würde ;-) – In dieser Ausgabe: Datenkraken und Facebook-Fanboys.

Keine Angst vor der LMIV

Eingetragen am 2014-02-17 20:59 von Thorsten Sommer unter #gastronomie.
Flag of Europe

Buh! Die neue Lebensmittel-Informationsvorschrift, kurz LMIV, der Europäischen Union (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) tritt in Ende 2014 in Kraft. – Bevor jetzt Panik beim Speisekarten erstellen ausbricht (wie an manchen Stellen im Web schon geschehen), erstmal in Ruhe durchlesen und herausfinden, was der normale Feld-, Wald- und Wiesen-Gastronom davon hat:

Zitate aus der Verordnung (Fettungen von mir):

Artikel 1, Absatz 3: Diese Verordnung gilt für Lebensmittelunternehmer auf allen Stufen der Lebensmittelkette, sofern deren Tätigkeiten die Bereitstellung von Information über Lebensmittel an die Ver­braucher betreffen. Sie gilt für alle Lebensmittel, die für den Endverbraucher bestimmt sind, einschließlich Lebensmitteln, die von Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung abgegeben werden, sowie für Lebensmittel, die für die Lieferung an Anbie­ter von Gemeinschaftsverpflegung bestimmt sind.

Aha, wenn man denn weiß, wer „Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung“ ist:

Artikel 2, Absatz 2, Buchstabe d: „Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung“ Einrichtungen je­der Art (darunter auch Fahrzeuge oder fest installierte oder mobile Stände) wie Restaurants, Kantinen, Schulen, Kran­kenhäuser oder Catering-Unternehmen, in denen im Rah­men einer gewerblichen Tätigkeit Lebensmittel für den unmittelbaren Verzehr durch den Endverbraucher zubereitet werden;

Ok, demnach besteht Informationspflicht in der Gastronomie wie folgt:

(1) Schreibt das Lebensmittelinformationsrecht verpflichtende Informationen über Lebensmittel vor, so gilt dies insbesondere für Informationen, die unter eine der folgenden Kategorien fal­len:

a) Informationen zu Identität und Zusammensetzung, Eigen­schaften oder sonstigen Merkmalen des Lebensmittels;

b) Informationen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher und zur sicheren Verwendung eines Lebensmittels. Hierunter fallen insbesondere Informationen zu

i) einer Zusammensetzung, die für die Gesundheit be­stimmter Gruppen von Verbrauchern schädlich sein könnte;

ii) Haltbarkeit, Lagerung und sicherer Verwendung;

iii) den Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere zu den Risiken und Folgen eines schädlichen und gefähr­lichen Konsums von Lebensmitteln;

c) Informationen zu ernährungsphysiologischen Eigenschaften, damit die Verbraucher — auch diejenigen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen — eine fundierte Wahl treffen kön­nen.

Hier könnte die Deklarationsfetischisten schon mal vorab in Jubel ausbrechen, aber bitte nicht zu früh freuen:

Artikel 12, Absatz 5: Im Fall von nicht vorverpackten Lebensmitteln gelten die Bestimmungen des Artikels 44.

In dem es dann zu nicht vorverpackten Lebensmitteln (dem Normalfall in der Gastronomie) heißt:

Artikel 44, Absatz 1: Werden Lebensmittel Endverbrauchern oder Anbietern von Gemeinschaftsverpflegung ohne Vorverpackung zum Ver­kauf angeboten oder auf Wunsch des Verbrauchers am Ver­kaufsort verpackt oder im Hinblick auf ihren unmittelbaren Verkauf vorverpackt, so

a) sind die Angaben gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe c verpflichtend;

b) sind die Angaben gemäß den Artikeln 9 und 10 nicht ver­pflichtend, es sei denn, die Mitgliedstaaten erlassen nationale Vorschriften, nach denen einige oder alle dieser Angaben oder Teile dieser Angaben verpflichtend sind.

Was denn nun? Zur Sicherheit hier Artikel 9, Absatz 1, Buchstabe c:

Artikel 9, Absatz 1, Buchstabe c: alle in Anhang II aufgeführten Zutaten und Verarbeitungs­hilfsstoffe sowie Zutaten und Verarbeitungshilfsstoffe, die Derivate eines in Anhang II aufgeführten Stoffes oder Er­zeugnisses sind, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines Lebensmittels verwendet werden und — gegebenenfalls in veränderter Form — im Enderzeugnis vorhanden sind und die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen;

Da haben wir also wieder die klassischen Zusatzstoffe (inklusive Allergene). Ergo: Keine wirkliche Veränderung zu heute.

Aber da gibt es ja auch noch den „Gummiparagraphen“:

Artikel 4, Absatz 2: Bei der Prüfung, ob verpflichtende Informationen über Lebensmittel erforderlich sind, und um Verbraucher zu einer fundierten Wahl zu befähigen, ist zu berücksichtigen, ob ein weit verbreiteter, eine Mehrheit der Verbraucher betreffender Bedarf an bestimmten Informationen besteht, denen sie erheb­liche Bedeutung beimessen, oder ob Verbrauchern durch ver­pflichtende Informationen nach allgemeiner Auffassung ein Nut­zen entsteht.

Und spätestens jetzt würde ich mich als Gastronom ganz entspannt zurücklehnen und abwarten, was die Rechtsprechung in den kommenden Monaten für weitere Stilblüten treibt. Denn was eine „Mehrheit der Verbraucher“ ist, lässt sicherlich hinreichend Spielraum für die Rechtsverdreher.

Google zeigt jetzt auch Speisekarten

Eingetragen am 2014-02-16 20:44 von Thorsten Sommer unter #web-tipps.

Tante Google setzt wieder mal auf Content-Klau Usability-Erhöhung. Jetzt werden nicht nur Bilder aus den Seiten so dargestellt, dass kein Besuch der Quelle mehr erforderlich ist, sondern auch Speisekarten – zumindest in den USA:

Während das Feature für Nutzer von Vorteil ist, weil weiteres Klicken und Suchen nach den gewünschten Informationen entfällt, könnte die Speisekartenintegration bei den Restaurant-Besitzern auch auf Kritik stoßen: Die Menü-Anzeige bei Google macht nämlich einen Besuch auf der Webseite der Gastronomiebetriebe unnötig.

[ via: Internet World ]

Einer der Gründe, warum auch die diversen Restaurantverzeichnisse den einzelnen Betrieb nicht in Begeisterung verfallen lassen sollten. Aber angesichts des entstehenden Informationsoligopols der Web-Riesen wohl nur noch zähneknirschend zur Kenntnis nehmbar.

Nicht-Sammler-Fantasien

Eingetragen am 2014-02-12 18:30 von Thorsten Sommer unter #andererseits.

Kleine Beobachtung, die mich als Sammler gerade umtreibt:

Diese immer häufiger, in einschlägigen Antwort-Communities gestellten Fragen nach dem „Wert“ von irgendwelchen „älteren Sammlergegenständen“. Wobei „älter“ meist heißt: mehr als zehn oder zwanzig Jahre, und „Sammlergegenstand“ wohl eher „Das müsste sich doch zu Geld machen lassen, oder?“ – Was ist von diesem Trend(?) zu halten?

Mal abgesehen davon, dass es häufiger um Dinge geht, die mit einfachstem Menschenverstand als „nicht veräußerlich“ eingestuft werden können sollten. (Der Klassiker ist dabei die Schnörkelflasche „schon“ zehn Jahre alten Weines der Kategorie Schädelglück.)

Im schlimmsten Fall werde diese Sachen dann noch in einschlägigen Auktionshäusern für teuer Geld angeboten. Nur um dann bei den Einstellenden Verwunderung ob ausbleibender Gebote zu erzeugen. („Das müsste sich doch zu Geld machen lassen, ODER?“)

Überraschung: Die meisten alten Sachen haben für Dritte meist nur noch Sammlerwert. Und der ist in den allerwenigsten Fällen in ganzen Eurobeträgen ausweisbar.

Vielleicht glauben diese Personen aber auch den ach-so-realistischen Trödelsendungen. Da findet sich ja jeden zweiten Tag ein Original-Picasso auf dem Dachboden ;-)

Links 2014-02

Eingetragen am 2014-02-02 14:24 von Thorsten Sommer unter #web-tipps.

Datenschutz und Facebook-Paranoia – die aktuellen Link-Tipps:

Blog-trifft-Gastro 2014 – Rückblick

Eingetragen am 2014-02-02 13:11 von Thorsten Sommer unter #blog-trifft-gastro.

Ein Wochenende im Januar mit den „Zutaten #BTG14, Geselligkeit, Austausch, Ideen, Grünkohl, Blogs, Fotos.“ – so jedenfalls die Zusammenfassung von Ludger Freese auf unseren Lunchpaketen:

Aber fange wir doch besser vorne an:

Kaum angekommen, hatte ich schon ein Glas Prosecco in der Hand und aus dem Stand gingen die Gespräche los. Besonders hat mich gefreut, dass Biggi es zum dritten Mal geschafft hat dabei zu sein. Und nach und nach trudelten auch alle anderen Teilnehmer ein. Dass ich den Assistenten von Professor Wurst endlich mal kennenlernen durfte, war eine besondere Ehre. Sein Logo verfolgt mich schon lange:

Theo und Thomas kenne ich ja schon lange. Ludger war vom ersten Moment an perfekter Gastgeber, anregender Gesprächspartner und Bruder im Geiste. (Vielen, vielen Dank noch einmal für Organisation, perfekten Ablauf und die viele guten Eindrücke, Ludger!!!) Sonja erheiterte uns alle und teilte sich die weiteste Anreise wohl mit Mario.

Die Stunden waren sehr unterhaltsam und abwechslungsreich. Viel mehr ist dazu wohl (wieder einmal) nicht zu sagen. Wer wissen will, sollte einfach das nächste Mal dazukommen. Die Idee ist ja, sich auch ein mal im realen Leben zu treffen und zu unterhalten. Daher würde ein Webprotokoll wohl nicht einmal zehn Prozent der Stimmung rüberbringen. – Die Kohlwanderung war natürlich der zentrale Punkt:

Nur mein persönliches Optik-Highlight des Wochenendes möchte ich noch zum besten geben: Champignons für Fortgeschrittene ;-)

In diesem Sinne: „Mindestens haltbar bis: #BTG15“dann im Schwarzwald. Ich freue mich schon …

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