Speisekarten und Urheberrechte
Bei der Verwendung von Bildern (und anderen Gestaltungselementen) in Speisekarten sind immer die Urheberrechte zu beachten. Daher sollte man z. B. Bilder über einschlägige Bildagenturen einkaufen. Dort werden entsprechende Nutzungsrechte mit verkauft. Besonders kritisch ist immer die Verwendung bekannter Comic-Figuren:
So findet sich beispielsweise auf der Seite mit den Steaks und den Fleischtellern ein zähnefletschender, hungriger Homer Simpson, während er auf der Salat-Seite mit großen, mitleidig dreinschauenden Augen seine altbekannte Antigemüse-Haltung einnimmt.
[ via: Prager Zeitung ]
Sollte die Verwendung der Simpsons in diesem Lokal nicht entsprechend vertraglich abgesichert sein, könnte durchaus Ärger ins Haus stehen. Besser man nimmt vorab Kontakt zu den Rechteinhabern auf (im Falle der Simpsons zu Twentieth Century Fox) und klärt die Voraussetzungen für die Verwendung in Betrieb und Karte.
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