Bildrechte an Speisekarten II
Gerade bei Robert Basic eine sehr gelungene Abhandlung über Bildrechte gefunden:
Das Urheberrecht am Bild ist nicht übertragbar lt. deutscher Gesetzgebung. Es entscheidet immer der Fotograf, wer seine Bilder im Einzelnen nutzen darf oder aber die Bildagentur sagt Dir, wie und wo Du das Bild nutzen darfst.
[ via: Basic Thinking Blog ]
Im ersten Moment dachte, ich „Klasse! Fall gelöst.“ Bei genauerem Hinsehen bin ich aber immernoch unsicher: Denn wer hat denn nun welche Rechte an einem Foto, welches lediglich einen wiederum durch Urheberrechte geschützten Gegenstand zeigt?
Zu diesem Eintrag liegen noch keine Kommentare/Trackbacks vor.
Trackback-URI zu diesem Eintrag:
https://www.speisekarten-seite.de/menu/blog/trackback.asp?entryID=3043
Eine gültige E-Mail-Adresse dient ausschließlich zur
Verifikation bzw. für meine Rückfragen.
Sie wird nirgendwo angezeigt oder anderweitig
verwendet.