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Spam von BMW - Würg!

Eingetragen am 2004-08-11 12:55 von Thorsten Sommer unter #andererseits.

Jetzt hört es wirklich auf! Wenn deutsche Weltunternehmen mit diesem Mist anfangen, platzt mir der Kragen. Da kriegen Sie doch gleich meine Anti-Spam-Mail um die Ohren gehauen:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von Ihnen eine E-Mail erhalten, in der Sie, ohne dass ich Sie dazu aufgefordert habe, fuer Ihre Produkte werben.

Aus diesem Anlass moechte ich Sie ueber die derzeitige Rechtslage in Deutschland in Kenntnis setzen:

Unangeforderte oder unerwuenschte Werbe-E-Mails (Spamming) verstossen nach gegenwaertiger Rechtsprechung gegen §1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und §823 Abs. 1 BGB (Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung).

Spamming stellt eine nicht hinnehmbare Beeintraechtigung des Empfaengers dar, wobei es nicht darauf ankommt, ob dieser Privatperson, Freiberufler oder Gewerbetreibender ist. (LG Berlin - 16 O 320/98)

Dem Adressaten unerbetener E-Mail-Werbung steht daher gegen den Absender ein abmahnungs- und klagefaehiger Unterlassungs- und ggf. Schadensersatzanspruch zu.

Dies gilt auch dann, wenn Adressen aus oeffentlichen Verzeichnissen entnommen wurden, da ein derartiger Eintrag i. d. R. nicht das Einverstaendnis des Adressaten vermuten laesst.

Darueber hinaus mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich derartigen Mails grundsaetzlich ablehnend gegenueber stehe und mir fuer die Zukunft das Zusenden solcher Mails ausdruecklich verbitte.

Ich moechte Sie abschliessend darauf aufmerksam machen, dass ich mir vorbehalte, Ihr Verhalten bei den zustaendigen Stellen (Verbraucherschutzverbaende, Wettbewerbsvereine) - mit dem Ziel der generellen Untersagung Ihres Vorgehens - anzuzeigen. Im Wiederholungsfall werde ich meine oben genannten Rechte (Abmahnung/Unterlassung/Schadensersatz) in Anspruch nehmen.

Mit freundlichem Gruss
Th. Sommer

Das hat bisher (zumindest in Deutschland) immer für Ruhe im Karton gesorgt.

 

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