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Preise richtig angeben und richtig lesen können

Eingetragen am 2005-08-15 17:00 von Thorsten Sommer unter #blogging.

Mal eben locker auf dem Kiez was trinken gehen, kann teuer kommen. Auch dann, wenn man nur die Getränkekarte nicht richtig liest. Dort war nämlich vermerkt, dass das erste Getränk mehr kostet:

Rechtlich sei das die Geschäftspraxis außerdem völlig einwandfrei, so Leers. Das stimmt. Doch der Preis müsse gut sichtbar im Schaufenster angebracht werden, sagt Edda Castello von der Verbraucherzentrale. Und da ist der Haken im Fall "Pulverfass". Im Fenster liegen lediglich die Getränkekarten. Ganz unten steht der Preis für das Erstgetränk.

[ via: Hamburger Morgenpost ]

Ob das alles nun mit rechten Dingen zuging, wird ja jetzt geprüft. Bei oberflächlicher Betrachtung und mit den wenigen Informationen aus obigem Artikel lohnt trotzdem ein Blick in die Preisangabenverordnung (PAngV). Dort steht in §7 Absatz 1:

In Gaststätten und ähnlichen Betrieben, in denen Speisen oder Getränke angeboten werden, sind die Preise in Preisverzeichnissen anzugeben. Die Preisverzeichnisse sind entweder auf Tischen aufzulegen oder jedem Gast vor Entgegennahme von Bestellungen und auf Verlangen bei Abrechnung vorzulegen oder gut lesbar anzubringen.,

sowie weiter in Absatz 7:

Die in den Preisverzeichnissen aufgeführten Preise müssen das Bedienungsgeld und sonstige Zuschläge einschließen.

Ich bin zwar kein Rechtsverdreher, aber sollte der Betreiber diese Vorgaben eingehalten haben (was er für sich in Anspruch nimmt), dann sollte die gute Frau sich eine Brille zulegen bzw. daran denken, dass auf dem Kiez der Spaß immer etwas teurer ist. Sünde hat nunmal ihren Preis. Darüber hinaus hat der Wirt dann auch immernoch das Hausrecht. Wer den geforderten Preis nicht zahlen möchte, der muss sich woanders amüsieren.

Dabei sehe ich die Mischkalkulation (niedriger Eintritt und höherer Erstkonsum) für beide Seiten vorteilhaft. Wenn die Gäste keinem Mindestverzehr unterliegen (müsste dann ebenfalls am Eingang angeführt werden), kann man ohne Konsum wieder gehen, wenn einem die Show nicht gefällt. Das hält dann die Ausgaben in Grenzen. Der Betreiber hat einen Anreiz die Gäste zum Bleiben zu animieren, denn dann kommt er auf seine Kosten.

Vom Ansatz her hört sich das gar nicht so falsch an, oder? Nur die Karte muss man halt vorher lesen – auch das Kleingedruckte.

In diesem speziellen Fall ist wohl weitere Prüfung nötig, denn auf der Website des Pulverfasses wird ebenfalls nur allgemein von Erstgetränk/Mindestverzehr gesprochen, ohne Angabe der Bedingungen und Preise.

PS: Ich gebe zu, dass ich das Preisgefüge solcher Etablissements gerade nicht vollständig parat habe. Und natürlich möchte ich mich hier keinesfalls mit den Hamburger Kiezgrößen anlegen oder ihre Geschäftsmodelle thematisieren. :*)

tags
#gastronomie #speisekarten #getränkekarten

Ein Kommentar:

Trackback: Barkarte des Jahres 2013 ] Die Kollegen von Mixology haben die Barkarte des Jahres gekürt – und ich muss natürlich auch noch meinen Senf dazugeben:

Speisekarten-Blog, 2013-01-22 15:12