Speisekarten-Blog

Pizza Hawaii? Gib's hier nich'…

Eingetragen am 2017-08-07 19:07 von Thorsten Sommer unter #blogging.

Das kommt mir sehr bekannt vor …

Ich beglückwünsche jeden Betrieb, der sich solch eine Haltung erlaubt (weil sie/er es kann und will).

PS: Bild via langweiledich.net, Originalquelle unbekannt.

Lokale Präpositionen auf Speisekarten

Eingetragen am 2016-12-31 15:27 von Thorsten Sommer unter #blogging.

Neulich im Postfach der Speisekarten-Seite:

Allem Nonsense zum Trotz wüsste ich dann zwischendurch doch ganz gern, wie bestimmte Phänomene entstehen, zum Beispiel dieses bizarre "AN", das gerade auf ländlichen Speisekarten sehr komisch wirken kann. "Kabeljau an Salzkartoffeln" - Sie wissen , was ich meine. Ich habe viel recherchiert,bin aber nicht fündig geworden. Auch diverse Sterneköche haben mir nicht geantwortet. Ich kann mir nur zusammenreimen, daß es sich um einen Übersetzungsirrtum aus dem Französischen handelt (canard à l'orange, à= mit, aus, an, in etc.)Aber WER, verdorri nochmal, hat daraus so eine bescheuerte deutsche Mode gemacht?

Mit Verlaub, es handelt sich keinesfalls um eine „bescheuerte deutsche Mode“, sondern um ganz reguläre – teilweise sogar gelehrte – Speisekarten-Sprache. Diese Formulierungen existieren bereits seit vielen Jahren und sind keineswegs ein Phänomen der heutigen Zeit.

Die Sache ist übrigens weit weniger kompliziert als man womöglich annimmt: Gemäß den Regeln der Menükunde (Quelle hierfür ist u. a. mein „Menükundelehrer“, ehemaliger Fachkundelehrer an einer der größten Hotel- und Gastronomie-Fachschulen Deutschlands und langjähriger Gastronom) ist es zwar nicht explizit erforderlich (vielfach eher verpönt), aber durchaus üblich, mit den genannten lokalen Präpositionen Gerichte zu beschreiben.

Dabei geht es ganz einfach nur um das räumliche Verhältnis der Bestandteile eines Gerichtes auf dem Teller vor Gast.

Beispiel: Eine „Roulade in Rotweinsoße“ (übergossen) ist etwas anderes als eine „Roulade auf Rotweinsoße“ (Soßenspiegel) als eine „Roulade an Rotweinsoße“ (nebeneinander). Die räumlichen Verhältnisse sind sicherlich selbsterklärend.

Ob man diese feingliedrige Ausdrucksweise wirklich für gut befindet, liegt im Auge des Betrachtenden. (Ich persönlich finde Sie sehr anregend und lese sie gerne; mein Menükundelehrer hat eher davon abgeraten, da Purist.)

Dabei kommt es natürlich auch auf die Qualität des gastronomischen Betriebes und der angebotenen Speisen an. Niemand wird von „Geschnittener Bratwurt in Currysoße an Pommes Frites mit Mayonnaise“ sprechen - obwohl es eine gastrosophisch korrekte Beschreibung wäre.

Wenn solche Art von Beschreibungen „auf ländlichen Speisekarten sehr komisch wirken“, dann liegt das an der Inkongruenz von gehobener Speisekarten-Sprache und Betrieb/Angebot. In einer Sterne-Gastronomie wäre das sicherlich nicht (so stark) aufgefallen.

Allerdings kann ich mich vor ~ 2000 nicht daran erinnern, in einem normalen, gepflegten Landrestaurant jemals irgendetwas "An" gegessen zu haben. Natürlich, ich rede nicht von einem Sternelokal. Aber heute ist in eben jenem gepflegten Landrestaurant alles "an", was vorher "mit" war. Und das ist mir ein Rätsel.

So rätselhaft ist auch das gar nicht: Sehr viel mehr „Landrestaurantköche“ als man vermuten würde, haben hochwertige Ausbildungen in angesehen (Sterne-) Restaurants genossen. Und diese Köche versuchen dann eben ihre (hoffentlich exzellenten) Kochkünste so zu vermarkten, wie sie es aus ihren Ausbildungsbetrieben kennen. (Landgastronomie kann sich übrigens nur noch mit gutem Personal halten. Deshalb gibt es ja mittlerweile immer weniger davon.)

Ich denke, wo man „an“ lesen kann/muss/darf, wird man mit gewisser Wahrscheinlichkeit auch (relativ) gut essen.

Immer wieder schön – einfache Karten

Eingetragen am 2016-09-13 20:52 von Thorsten Sommer unter #blogging.

Ich freue mich immer sehr, wenn ich solche Kleinode (im wahrsten Sinne des Wortes) entdecke:

Ein hochwertiger Papierbogen, DIN A4, im Zweibruch-Wickelfalz. Innen genauso liebevoll uns aussagekräftig gestaltet:

Aus meiner Sicht sagt diese Karte alles wichtige aus, kurz und präzise auf den Punkt gebracht.

PS: Der Verweis auf die Allergene ist aus meiner Sicht eine zulässige Umsetzung der LMIV.

Weinempfehlung falsch & richtig

Eingetragen am 2016-07-06 11:32 von Thorsten Sommer unter #blogging.

Falsch und richtig liegen auch auf Getränkekarten manchmal recht nah beieinander:

Zusatzstoffe sind was Gutes, oder?

Eingetragen am 2016-03-06 16:47 von Thorsten Sommer unter #blogging.

In der Rubrik „Speisekarten aus der Hölle“ heute: „Mama, darf ich das mit dem halben Alphabet haben?“

Obwohl ich den Räuberteller immer noch gut finde.

LMIV in Deutschland – na, und?

Eingetragen am 2015-08-07 13:33 von Thorsten Sommer unter #blogging.

Mittlerweile sind ein paar Monate nach Inkrafttreten der neuen LMIV ins Land gegangen. Und: Niemand hat es gemerkt. – Wirklich niemand? Was ist aus all den Bedenkenträgern des letzten Jahres geworden? Versuch einer Bestandsaufnahme …

Aus meiner Sicht ist die beste Lösung auch die einfachste und in Deutschland sogar zulässige:

Im Sinne einer pragmatischen Vorgehensweise könnte durch einzelstaatliche Maßnahmen festgelegt werden, dass genaue Informationen zu Allergenen/Unverträglichkeiten [ … ] auf Nachfrage erhältlich sind.

Ergo: Es braucht im Gastraum oder in der Karte nur einen Hinweis dieser Art:

Im Hintergrund muss man dann natürlich auch wirklich das entsprechende Fachwissen vorhalten. Nichts wäre wohl peinlicher als bei einer realen Nachfrage oder gar einer Kontrolle ins Nichts zu greifen.

Zwischenzeitlich habe ich auch die anderen Ansätze zur Umsetzung der LMIV gesehen: Die „Fußnotenreihen“, die „telefonbuchdicken Anhänge“, das „Kleingedruckte“ oder auch Lösungen wie diese einer großen US-amerikanischen Schnellesskette:

Inhaltlich sicherlich völlig korrekt, aber: Wollen Sie das Zeug nach dieser Lektüre wirklich noch essen?

Die (vielleicht) kreativste Cocktailkarte der Welt

Eingetragen am 2015-04-07 18:49 von Thorsten Sommer unter #blogging.

Cocktails haben mich schon immer fasziniert. Diese hochpreisigen und dekorativen Produkte schreien ja förmlich nach einer angemessen optisch opulenten Karte. In der Speisekarten-Galerie finden sich auch einige schöne Exemplare. – Aber wie so oft, lerne ich auch nach mehr als 25 Jahren immer noch dazu. Hier das neueste Glanzlicht der Kartenerstellung:

Auf die Idee ein Aufklapp-Bilderbuch draus zu machen, muss man nämlich auch erst einmal kommen. Bei genauerer Betrachtung der Bilder frage ich mich allerdings schon, wie denn die „eigentliche Karte“ aussieht. Denn das Aufklappbuch enthält vielleicht zehn bis zwölf Drinks.

Wie auch immer: Hierbei handelt es sich ohne jeden Zweifel um eine Könner-Karte.

PS: Vielen Dank (wieder einmal) an Wolfgang Mucher für den tollen Tipp.

Speisekarten richtig schreiben – Weinempfehlung

Eingetragen am 2015-02-21 07:56 von Thorsten Sommer unter #blogging.

Hier mal wieder ein ganz einfacher Trick, der Gästen und Wirten gleichermaßen hilft:

Weinempfelungen einfach im Weißraum zwischen Gerichtsbeschreibung und Preisangabe platzieren. Et voilà, fertig ist die Entscheidungshilfe für den Gast und die Abverkaufshilfe für den Wirt. Win-win. Und so einfach realisiert, dass ich nicht verstehe, warum da nicht mehr Leute drauf kommen,

Software-Test: must have menus

Eingetragen am 2014-11-11 20:55 von Thorsten Sommer unter #blogging.

Nach langer Zeit habe ich mal wieder ein neues Angebot in dieser Kategorie gefunden (Vielen Dank an Wolfgang Mucher für den Tipp): must have menus ist ein web-basierter Dienst zur Gestaltung von Speisekarten mit direkt angeschlossenem Druckangebot – leider nur in den USA und Kanada verfügbar, aber sicherlich ein Beispiel, was man vielleicht auch in Europa erwarten dürfte.

Das Vorlagenverzeichnis und die Quick Tour machen Lust auf den Dienst. Zumindest was die Möglichkeiten zur optischen Gestaltung von Speisekarten angeht. Einzelne Funktionen sind natürlich wenig überraschend: Musterspeisekarte als Ausgangsbasis wählen, Texte eingeben und formatieren, Farben ändern, Bilder einfügen – alles Dinge, die sich auch in jedem herkömmlichen Textverarbeitungsprogramm finden. Der Mehrwert besteht darin, dass für die entstandene Karte direkt ein Druckauftrag erteilt werden kann. Und auch ins Web soll man direkt publizieren können (wie genau, geht aus der Quick Tour leider nicht hervor.) Die Bedienerführung ist durchaus ansprechend, aber nicht wirklich überragend.

Der Dienst leidet – wie fast alle Dienste dieser Art – darunter, dass man seine Karteninhalte erst einmal mühsam in das vorgegebene Format eintragen muss. Und vermutlich wird man es anschließend auch nicht mehr so einfach da herausbekommen. Wer sich also die Mühe machen will, sollte sich das vorher gut überlegen. Der Aufwand ist recht hoch.

Wenn man also die Bonuspunkte für einen optisch ansprechenden Web-Dienst abzieht, bleibt leider doch wieder nicht viel Nützliches. Den gordischen Knoten der Speisekarten-Gestaltung schneidet must have menus jedenfalls nicht auf. Ich vergebe nur fünf von zehn möglichen Punkten.

Österreich in Panik – die LMIV kommt

Eingetragen am 2014-10-26 10:45 von Thorsten Sommer unter #blogging.

Ausatmen, liebe Österreicher. Ich glaube, dass ihr bezüglich der LMIV hyperventiliert:

Die Gästeinformation kann auf zwei Wegen passieren: wie von der EU vorgesehen schriftlich neben jedem Gericht auf der Speisekarte. Was aber, wie WK-Gastro-Obfrau und Haubenwirtin Barbara Krenn betont, "oft telefonbuchdicke Speisekarten zur Folge hätte, die bei jeder kleinen Zutat-Änderung neu ausgedruckt werden müssten".

[ via: Kleine Zeitung ]

So heißt es in den „Fragen und Antworten zur Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel“ der Europäischen Union (PDF, 228KB) unter anderem:

Im Sinne einer pragmatischen Vorgehensweise könnte durch einzelstaatliche Maßnahmen festgelegt werden, dass genaue Informationen zu Allergenen/Unverträglichkeiten von Stoffen, die bei der Herstellung oder Zubereitung eines nicht vorverpackten Lebensmittels verwendet wurden, dem Verbraucher auf Nachfrage zur Verfügung gestellt werden können, vorausgesetzt der Lebensmittelunternehmer weist an einer gut sichtbaren Stelle deutlich, gut lesbar und gegebenenfalls dauerhaft darauf hin, dass solche Informationen auf Nachfrage erhältlich sind. Hierdurch würden Verbraucher bereits darauf aufmerksam gemacht werden, dass es beim nicht vorverpackten Lebensmittel zu Problemen mit Allergenen/Unverträglichkeiten kommen kann und dass entsprechende Informationen verfügbar und leicht zugänglich sind.

Wie schon beschrieben, sehe ich derzeit noch keinen Anlass zur Veranlassung.

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