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Trinkgeld in Deutschland steuerfrei

Eingetragen am 2005-05-18 12:03 von Thorsten Sommer unter #gastronomie.

Immer wieder schön, wenn sich Fragen innerhalb kurzer Zeit wie von selbst beantworten. Dazu muss man nur aufmerksam die aktuellen Nachrichten verfolgen. Meine Frage zur Steuerpflichtigkeit von Trinkgeldern in Deutschland beantwortet die AHGZ heute so:

Es war ein langer und mühevoller Weg, bis der Gesetzgeber ab dem Jahr 2002 Trinkgelder in voller Höhe steuerfrei gestellt hat. Rechtsgrundlage ist Paragraf 3 Nr. 51 Einkommensteuergesetz. Danach sind Trinkgelder steuerfrei, die dem Arbeitnehmer anlässlich einer Arbeitsleistung von Dritten freiwillig und ohne Rechtsanspruch bezahlt werden.

[ via: AHGZ ]

Jau, die Knete kann also verprasst werden – ohne schlechtes Gewissen dem Fiskus gegenüber. Und als Gast wissen Sie jetzt, dass die Gabe in vollem Umfang den Mitarbeitern zukommt – Noch ein Grund bei guter Leistung ein angemessenes Trinkgeld zu geben.

tags
#recht

Drei Kommentare:

ok, dann war meine Schätzung mit meinen 200 DM schon etwas länger her ;-)

Alexander, 2005-05-18 21:23

wunderschön beschrieben, das trinkgeld - schließlich von leuten mit dem kleinen gehalt verdient...
aber mittlerweile gehen chefs/gastwirte dazu über, trinkgeld einfach selbst zu kassieren, einzubehalten...
und die angestellten müssen das so akzeptieren oder dürfen gehen...
also betrug am gast(der denkt, die 50 cent sind für das mädel/den jungen) und betrug am eigenen personal...
es wird immer krasser und zeit, etwas dagegen zu unternehmen...
+ + +

bernd, 2006-10-17 21:32

Trackback: Trinkgelder steuerfrei – außer beim Inhaber ] Trinkgelder für die Servicekräfte sind steuerfrei, denn sie sind „nicht Leistende im Sinne des Umsatzsteuergesetzes“. Hatte ich hier ja schon einmal erwähnt. Anders sieht das bei den Inhabern von Gaststätten aus:

Speisekarten-Blog, 2012-01-27 11:46