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Gastrosophie, Gastronomie, Sammelleidenschaft – vereint durch Speisekarten, beschrieben durch kurze Beiträge, Web-Tipps, Ideen und Ansichten.
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Trinkgelder von der anderen Seite betrachtet

Eingetragen am 2007-02-23 20:12 von Thorsten Sommer unter #gastronomie.

Merke: Trinkgelder müssen nicht versteuert werden, können aber von der Steuer abgesetzt werden! – Die Empfänger müssen es nicht versteuern, die Geber jedoch können das, wie Gerhard nachweist:

Ein ggf. vom bewirtenden Steuerpflichtigen zusätzlich gewährtes Trinkgeld wird durch die maschinell erstellte und registrierte Rechnung nicht ausgewiesen. Für den Nachweis von Trinkgeldzahlungen gelten die allgemeinen Regelungen über die Feststellungslast, die beim bewirtenden Steuerpflichtigen liegt. Der Nachweis kann z. B. dadurch geführt werden, dass das Trinkgeld vom Empfänger auf der Rechnung quittiert wird.

[ via: Gastgewerbe Gedankensplitter ]

Noch ein Grund Trinkgeld zu geben – neben der Idee, ausgezeichneten Service zu belohnen.

PS: Ich gebe Trinkgeld übrigens immer in letzterem Sinne. Wer mich wirklich überzeugt kann mit bis zu 10%+ rechnen, andere gehen komplett leer aus.

tags
#recht

Ein Kommentar:

Trackback: Trinkgeld: Verspielen oder verdienen? ] Kürzliche Diskussion mit einem Kollegen. Er meinte zu mir, als die unfreundliche Service-Angestellte uns den Rücken drehte, dass sie soeben ihr Trinkgeld verspielt hätte. Ich entgegne, dass man das bei mir nicht verspielen kann, sondern verdienen mu...

Paddy's Life, 2007-02-27 22:04